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Grundschuld löschen: Ja oder nein?

Die Grundschuld dient als Kreditsicherheit, wenn eine Immobilien- oder Baufinanzierung vorliegt. Du hast Dein Darlehen endlich abbezahlt und brauchst nur noch die Löschungsbewilligung, um die Eintragung der Grundschuld aus dem Grundbuch zu löschen? Wir verraten Dir, wann es ein sinnvoller Schritt ist, wann Du die Grundschuld lieber im Grundbuch stehen lässt und was Du dabei beachten solltest.

Die Grundschuld dient als Kreditsicherheit, wenn eine Immobilien- oder Baufinanzierung vorliegt. Du hast Dein Darlehen endlich abbezahlt und brauchst nur noch die Löschungsbewilligung, um die Eintragung der Grundschuld aus dem Grundbuch zu löschen? Wir verraten Dir, wann es ein sinnvoller Schritt ist, wann Du die Grundschuld lieber im Grundbuch stehen lässt und was Du dabei beachten solltest. 

 

Was ist eine Löschbewilligung?

Mit der Löschbewilligung bescheinigt Dir Dein Kreditgeber – meistens die Bank – dass Du Deine Baufinanzierung und somit Grundschulden vollständig abbezahlt hast. Damit wird Deine Grundschuld auf dem Grundbuch gelöscht. Nach der Löschung verliert die Bank das Recht, Deine Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung zu verkaufen. 

 

Grundschuld vs. Hypothek

Sowohl Grundschuld als auch Hypothek werden ins Grundbuch eingetragen. Die Grundschuld bleibt über die gesamte Laufzeit des Kredits beim gleichen Betrag, während die Hypothek im Laufe der Zeit sinkt. Vom ersten Moment bis zur Löschung steht die Grundschuld im Grundbuch und das Grundstück dient als alleinige Sicherheit. Bei einer Hypothek hingegen dient das komplette Vermögen eines Kreditnehmers als Sicherheit. Kannst Du irgendwann nicht mehr zahlen und bist dadurch zahlungsunfähig, hat die Bank das Recht, bei einer Grundschuld das Grundstück samt Immobilie in einer Zwangsversteigerung zu verkaufen. Damit wird die Restschuld getilgt, bei einer Hypothek passiert dies mit den gesamten Vermögenswerten. Die Grundschuld ist im Vergleich nicht an eine feste Forderung geknüpft. 

 

Wofür brauchst Du eine Löschbewilligung?

Du hast Deine Baufinanzierung endlich abgeschlossen und damit keine Schulden mehr bei der Bank? Dann stellt Dir die Bank im nächsten Schritt eine Löschbewilligung aus, um Deine Grundschuld löschen zu lassen. Diese Löschbewilligung ist besonders wichtig für Dich, wenn Du das Haus zu einem späteren Zeitpunkt wieder verkaufen willst. 

 

Woher bekommst Du die Löschbewilligung? 

Die Löschbewilligung stellt der Kreditgeber aus – in den meisten Fällen unaufgefordert. Sendet die Bank Dir das Dokument nicht von selbst zu, kannst Du es ganz unkompliziert bei Ihnen anfordern. Hast Du den Vordruck für die Löschbewilligung erhalten, muss das Ganze in notarieller Form mit Zustimmung des Gläubigers festgehalten werden. Hast Du keine Zustimmung? Dann kann das Sicherungsrecht nicht aus dem Grundbuch gelöscht werden. 

 

Diese Dokumente brauchst Du 

Für die Löschung solltest Du ein notarielles Schreiben mit folgenden Daten aussetzen: 

 

  • Grundbuchblatt sowie -band
  • Flur & Flurstück
  • Höhe der Grundschuld
  • Laufende Grundbuchnummer 
  • Ort, Datum, Unterschrift vom Gläubiger und Eigentümer
  • Zustimmung der Löschung vom Eigentümer 

 

Löschung aus dem Grundbuch: Ablauf

In nur wenigen Schritten kannst Du die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen. Welche das sind, verraten wir Dir hier: 

 

  1. Stelle für die endgültige Löschung aus dem Grundbuch schriftlich einen Antrag auf Löschung der Grundschuld. 
  2. Anschließend wird dieser Antrag gemeinsam mit der Löschbewilligung an einen Notar weitergeleitet.
  3. Der Notar muss die Löschbewilligung beglaubigen. 
  4. Er leitet Deine Dokumente an das zuständige Grundbuchamt weiter.
  5. Beamte im Grundbuchamt prüfen die Dokumente ausführlich.
  6. Bei einem positiven Beschluss wird der Löschvermerk ins Grundbuch eingetragen.

 

Brieflose Grundschuld vs. Briefgrundschuld

Bei einer brieflosen Grundschuld stehst Du als Gläubiger direkt im Grundbuch. Bei einer Briefgrundschuld kommt zusätzlich ein Grundschuldbrief hinzu, bei dem der Besitzer als Forderungsinhaber gilt. Trittst Du die Forderung ab, wird der Brief an die nächste Person übergeben – der neue Gläubiger steht also nicht im Grundbuch. In der Praxis wird häufiger die brieflose Grundschuld angewandt, da der Mehraufwand eines zusätzlichen Dokuments entfällt. 

 

Die Kosten der Löschung

Du fragst Dich, wie teuer es ist, Deine Grundschuld löschen zu lassen? Die Löschung der Grundschuld kostet in den meisten Fällen zwischen 0,2 und 0,4 Prozent der Gesamtsumme. Diese Kosten entstehen durch Gebühren für das Grundbuchamt und den Notar. Zunächst erscheint der Betrag gering, doch Du musst mit einem Betrag von mehreren Hundert Euro für die Löschung rechnen. 

 

Zur Veranschaulichung für Dich: 

 

Bei 200.000 Grundschuld → Notar und Grundbuchamt erhalten 0,2 Prozent der Grundschuldsumme = 400 Euro pro Partei, insgesamt also 800 Euro

 

Die Bank hingegen darf Dir für die Löschung keine Kosten berechnen, denn Geldinstitute sind durch das Gesetz verpflichtet, die Löschung zu genehmigen. 

 

Tipp für Sparfüchse: Du kannst die Grundschuld problemlos im Grundbuch stehen lassen. Bei einem Immobilienverkauf kannst Du die Grundschuld dann an eine andere Bank und Person überschreiben. 

 

Wann ist die Löschung sinnvoll und wann nicht? 

Nicht in jedem Fall lohnt sich die Löschung, denn wie Du gesehen hast, gehen damit einige Kosten einher. Hast Du Deinen Hauskredit getilgt und nicht vor Deine Immobilie in Zukunft zu verkaufen, ist es nicht nötig, die Grundschuld zu löschen. Ist Dein Plan jedoch Dein Haus oder Deine Wohnung in der Zukunft zu verkaufen, lohnt es sich, die Grundschuld zu löschen. 

 

Grundschuld nicht löschen

Deine Grundschuld im Grundbuch stehenzulassen hat einige Vorteile, denn so werden Dir zukünftige Kredite leichter genehmigt. Stehen in Zukunft also größere Renovierungen oder Reparaturen der Immobilie an, dient das Grundpfandrecht als gute Kreditsicherheit. 

 

Zusätzlich kannst Du die Grundschuld auch für andere Finanzierungen wie für ein Auto oder vergleichbare Kredite nutzen. Du sparst Dir zusätzliche Gebühren, denn die Grundschuld ist schließlich schon eingetragen und muss nicht bei der Bank geändert werden. 

 

Grundschuld löschen

Der Vorteil einer Löschung hingegen ist, dass die Bank Deine Grundschuld nicht an andere Institutionen weiterverkaufen kann. Viele Banken kennen sich zudem nicht mit der Eigentümergrundschuld aus und verlangen eine neue Grundschuld für einen Kredit (wenn nicht komplett transparent ist, ob die bestehende Grundschuld komplett verpfändet wurde). 

 

Du willst ganz sichergehen? Dann lösche Deine Grundschuld trotz Mehrkosten aus dem Grundbuch. Steht später eine große Renovierung an, lässt Du eine neue Grundschuld eintragen. Dieser Prozess kostet Dich zwar mehr, ist aber für vorsichtige Menschen die bessere Wahl. 

 

FAQ

Was ist die Grundschuld?

Die Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen, wenn Du eine Immobilie mit einer Baufinanzierung oder einem anderen Kredit finanzierst. Sie ist unabhängig vom Darlehensvertrag und dient der Bank als Sicherheit. 

 

Wie lösche ich meine Grundschuld?

Mit dem Formular von Deiner Bank und einer notariellen Beglaubigung kannst Du Deine Grundschuld rechtmäßig aus dem Grundbuch löschen lassen. Dies kostet Dich zusätzliche Gebühren, die meisten zwischen 0,2 und 0,4 Prozent der Gesamtschuldsumme liegen. 

 

Warum sollte ich die Grundschuld nicht löschen?

In manchen Fällen ist es sinnvoll, die Grundschuld nicht zu löschen: Wenn Du auch in Zukunft planst, Kredite aufzunehmen, erleichtert Dir eine eingetragene Grundschuld den Prozess und Du wirst eher gefördert als ohne einen Eintrag. Außerdem sparst Du Dir die Gebühren für die Löschung und kannst dieses Geld anders investieren. 

 

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