Für Dich als Vermieter ist die Anmietung einer Wohnung mit vielen administrativen Aufgaben verbunden. Mit der Auswahl eines Mieters und dem Aufsetzen eines Mietvertrags ist die Arbeit noch nicht getan. Sobald Dein Mieter in die Wohnung einzieht, benötigt er einige Dokumente und Formulare, für dessen Ausstellung unter anderem Du als Vermieter verantwortlich bist. Dazu zählt beispielsweise eine Wohnungsgeberbestätigung. Wir geben Dir nützliche Tipps, warum Du die Ausstellung nicht versäumen solltest und stellen Dir eine kostenlose Vorlage zur Verfügung, damit Du ab sofort bestens vorbereitet bist.
Was ist in einer Wohnungsgeberbestätigung enthalten?
Eine Wohnungsgeberbestätigung dient zur Vorlage bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt, wenn ein neuer Mieter in eine Deiner Wohnungen eingezogen ist. Sie ist eines der notwendigen Dokumente bei der Um- oder Anmeldung eines Wohnsitzes. Die Bescheinigung ist bundesweit einheitlich und muss die folgenden Angaben enthalten:
- Genaue Adresse des Mietobjekts
- Namen aller dort wohnenden Person
- Anschrift und Name von Dir als Vermieter
- Eigentümer = Du selbst als Wohnungsgeber – andernfalls extra angeben
Wie funktioniert die Ausstellung?
Du kannst die Wohnungsgeberbestätigung entweder in Papierform oder auf elektronischem Weg erstellen und aushändigen. Dazu findest Du eine Menge Vordrucke im Internet. Das ausgefüllte Formular übergibst Du anschließend Deinem neuen Mieter. Bei der elektronischen Form bekommt das Einwohnermeldeamt beziehungsweise das Rathaus auf direktem Weg alle Informationen von Dir. Nach erfolgreicher Einsendung erhältst Du einen Bestätigungscode als Zuordnungsmerkmal. Diesen solltest Du sofort an Deinen Mieter weiterleiten, da Dieser den Code beim Ummelden angeben muss.
Wofür benötigt Dein Mieter die Wohnungsgeberbestätigung?
Jeder, der in Deutschland nach einem Umzug einen neuen Wohnort anmeldet, benötigt eine Wohnungsgeberbescheinigung. So steht es im Bundesmeldegesetz. Seit 2015 ist diese Regelung überall in Deutschland bundesweit einheitlich und unterscheidet sich nicht mehr von Land zu Land. Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug muss sich jede Person ummelden, sonst drohen Strafen. Ist es nicht möglich, rechtzeitig einen Termin zu bekommen, weil die entsprechende Meldebehörde überlaufen ist, gelten Ausnahmen. Besonders in Großstädten wartet man im Meldewesen oft mehrere Monate. In diesen Fällen ist es ausreichend, innerhalb der zwei Wochen Frist einen Termin beim Amt in der Stadt zu vereinbaren. Die Meldung erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt, hat aber keine Konsequenzen zur Folge.
Erforderliche Unterlagen
Wenn sich Deine neuen Mieter ummelden, ist es wichtig, alle Unterlagen beisammen zu haben. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist eine davon, denn ein einfacher Mietvertrag reicht nicht aus. In der Bescheinigung sind alle im Haushalt lebenden Personen aufgelistet. Für die Bereitstellung anderer Unterlagen – zum Beispiel ein gültiges Ausweisdokument – ist Dein Mieter verantwortlich.
Wer stellt sie aus?
Die Wohnungsgeberbestätigung stellt immer der Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses aus. Als Vermieter bist Du das in den meisten Fällen, wobei die Verwaltung auch ein externer Dienstleister übernehmen kann. Eine solche Bescheinigung muss jedem neuen Mieter auf freiwilliger Basis ausgestellt werden. Versäumst Du es, die Bescheinigung zu versenden, können Deine Mieter ihrer Ummeldepflicht nicht nachkommen. Demnach hast Du als Wohnungsgeber eine gesetzliche Verpflichtung, die entsprechende Bescheinigung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Zusätzlich ist es eine Möglichkeit, die Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung einem Dritten zu übergeben – beispielsweise der Hausverwaltung. Du musst jedoch trotzdem dafür sorgen beziehungsweise überprüfen, ob die Bestätigung gesetzeskonform und innerhalb der entsprechenden Frist durch die beauftragte Instanz dem Mieter zugesendet wird.
Wer ist bei einer Untervermietung für die Ausstellung zuständig?
Handelt es sich bei der meldepflichtigen Person um einen Untermieter oder Mitbewohner einer Wohngemeinschaft, gelten andere Regeln. Ersterer kann sich den neuen Wohnsitz durch seinen Untervermieter – also Deinen eigentlichen Mieter – bestätigen lassen. Gibt es innerhalb einer Wohngemeinschaft einen Hauptmieter, so kann dieser seinen Mitbewohnern ebenfalls eine solche Bestätigung ausstellen. Eine zusätzliche Bescheinigung des Eigentümers ist hierbei nicht erforderlich.
Die Folgen des Versäumnisses
Versäumst Du die genannte Frist, ist es dem neuen Mieter nicht möglich, sich an seinem neuen Wohnort ordnungsgemäß zu melden. Damit wird ihm bei anstehenden Wahlen beispielsweise die Möglichkeit genommen, diese in seinem Bezirk durchzuführen. Als Folge drohen Dir gem. § 54, BMG hohe Bußgelder, die bis zu 1.000 Euro betragen können. Noch schlimmer: Stellst Du eine Wohnungsgeberbestätigung für Personen aus, die nicht in Deiner Immobilie wohnhaft sind, musst Du sogar mit 50.000 Euro Bußgeld rechnen. Dadurch stellt der Gesetzgeber klar, dass Scheinanmeldungen zu vermeiden sind.
Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter
Es ist die Pflicht des Wohnungsgebers, die Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Diese muss auf wahren Angaben beruhen und den grundlegenden Gegebenheiten entsprechen. Sowohl die Anzahl der Bewohner als auch die Identität dieser muss klar aus der Bescheinigung hervorgehen.
Mieter haben die Pflicht, die fristgerechte Ummeldung auszuführen. Demnach ist es ihr Recht, von Dir die zeitnahe Übergabe des Dokuments zu fordern. Im Vergleich zu früher ist es bei einem Auszug nicht nötig, sich aus der alten Wohnung abzumelden und Mieter brauchen deswegen auch keine Bescheinigung von Dir dafür. Die Einwohnermeldedaten werden mittlerweile elektronisch zwischen den Ämtern abgeglichen. Einzige Ausnahme: Jemand zieht dauerhaft ins Ausland. Dann muss eine Abmeldung erfolgen.
Das Einwohnermeldeamt ist dazu verpflichtet, Dir mitzuteilen, wer in Deiner Wohnung gemeldet ist. Eine Auskunftspflicht ist klar im § 19 Abs. 1 Satz 3 BMG geregelt. Gibt es in diesem Punkt Unklarheiten, ist es sinnvoll, die Angaben zu besorgen. So lassen sich die Nebenkosten Deiner Immobilie genau berechnen.
FAQ
Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?
Eine Wohnungsgeberbestätigung ist ein Dokument, dass Vermieter ihren Mietern ausstellen und damit bescheinigen, dass sie in deren Immobilie wohnen.
Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus?
Die Wohnungsgeberbestätigung stellt immer der Vermieter aus oder dieser beauftragt die Hausverwaltung mit dieser Aufgabe.
Wofür benötige ich eine Wohnungsgeberbestätigung?
Die Wohnungsgeberbestätigung benötigst Du, um in einer Einwohnermeldebehörde Deinen neuen Wohnsitz nachzuweisen.